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Wiederaufnahme des Vereinssports in NRW

Covid_19 hält uns weiterhin in Atem und angesichts täglich neuer Informationen ist es nicht leicht, einerseits die Übersicht zu behalten und andererseits die Ruhe zu bewahren, die mit den angekündigten Möglichkeiten zur Wiederaufnahme des Vereinssports einhergehen. Wir stehen diesbezüglich im ständigen Austausch mit der Gemeindeverwaltung und werden in Kürze mit aktuellen Informationen zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs in Sporthallen auf Sie zukommen.

Zudem haben bereits einige Mitgliedsvereine des GSB Neunkirchen-Seelscheid, die ihren Sport auf Außenanlagen betreiben, Hygiene- und Kontaktkonzepte entwickelt, auf ihren Internetseiten online gestellt und die Vereinsmitglieder sowie Übungsleiter*innen entsprechend informiert und instruiert.

Der Landessportbund NRW (LSB NRW) hat einen Wegweiser für Vereine, der als Empfehlung zu verstehen ist, und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) Zehn Leitplanken veröffentlicht.

Als Hilfestellung für Sie, unsere Mitgliedsvereine, haben wir – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – die Übergangsregelungen der in unserem GSB relevanten Fachverbände als Download hinterlegt.

Deutscher Badminton Verband (DBV)

Deutscher Baseball & Softball Verband (DBV)

Deutscher Basketball Bund (DBB)

Deutscher Behindertensport (DBS)

Deutscher Boccia Boule Pétanque Verband (DBBPV)

Deutscher Fußballbund (FBB)

Deutscher Handball Bund (DHB)

Deutscher Judo Bund (DJB)

Deutscher Karate Verband (DKV)

Deutscher Leichtathletik Verband (DLV)

Deutscher Schwimmverband (DSV)

Deutscher Tanzsport Verband (DTV)

Deutscher Tennis Bund (DTB)

Deutscher Tischtennis Bund (DTTB)

Deutscher Turnerbund (DTB) (Kinderturnen | Sportarten | Fitnessstudio)

Deutscher Volleyball Verband (DVV) (Übergangregeln | Handlungsempfehlungen)


Fahrplan

Am 6. Mai haben sich Bundesregierung und die Ministerpräsident*innen der Länder auf weitreichende Beschlüsse geeinigt. Wir freuen uns über den sehr großen Schritt hin zur Wiederaufnahme eines geregelten Sportbetriebs in den rund 18.300 Sportvereinen in NRW.

Die beschlossenen Öffnungen für den Sport werden jedoch nur dann Bestand haben, wenn wir alle beim gemeinsamen Sporttreiben Vorsicht und Sorgfalt walten lassen!

Seit dem 11. Mai 2020 ist der kontaktlose Sportbetrieb auf Sportanlagen, im öffentlichen Raum und in Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich.

Die nun geltende Coronaschutzverordnung (s. u.) gibt eine generelle Regelung zur Öffnung von Sportanlagen vor, so dass es grundsätzlich keiner Einzelentscheidung für die Öffnung bedarf. Sollte aber die Umsetzung der vorgeschriebenen Hygiene- und Verhaltungsregelungen kurzfristig nicht möglich sein und einen längeren zeitlichen Vorlauf benötigen, kann es sein, dass manche Sportanlagen noch nicht zum 11. Mai öffnen konnten.

Freibäder dürfen ab 20. Mai unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen – ausgenommen sind reine Spaßbäder.

Weitere Öffnungsschritte sind für den Zeitraum um den 30. Mai 2020 vorgesehen. Verordnungen dazu liegt noch nicht vor! Bitte beachten Sie, dass der 30. Mai lediglich eine Zielgröße darstellt. Ein konkreter Termin wird erst nach aktuellen Bewertungen der Lage in diesem Zeitraum genannt werden können!

Wie bisher auch, gibt uns die Coronaschutzverordnung für NRW (aktuell vom 16.05.2020) den verbindlichen Rahmen, in dessen Grenzen Vereinssport draußen oder in der Halle wieder beginnen kann: unter strikter Einhaltung der Hygienevorgaben, zunächst kein Wettkampfsport!

Hier finden Sie die aktuelle, seit 16.05.2020 gültige Coronaschutzverordnung. Die Regelungen für den Sport finden Sie in den §§ 1, 7, 9, 13, 14, 15 und 16.

Solidarität für Ihren Sportverein

Liebe Mitglieder der Sportvereine in Neunkirchen-Seelscheid,

 

die Corona-Pandemie stellt nicht nur systemrelevante Einrichtungen/Unternehmen vor bisher nicht gekannte Herausforderungen, sondern letztlich sind fast ohne Ausnahme alle Branchen und Einrichtungen mehr oder weniger stark betroffen.

 

Erfreulicherweise hat sich auch in unserer Gemeinde eine große Welle der Solidarität und Unterstützung ausgebreitet, um die der GemeindeSportBund (GSB) Neunkirchen-Seelscheid e.V. als Dachverband nun auch Sie im Namen der Mitgliedsvereine bittet.

 

Unsere gemeindlichen Sportvereine, die sowohl im Breiten-, Reha- als auch im Leistungssport tätig sind, trifft die Einstellung des Übungs- und Spielbetriebs und die Sperrung der Sportstätten ebenfalls hart. Auf der einen Seite laufen die Kosten für Miete, Tilgung, Personal, Verbandsabgaben weiter und auf der anderen Seite fallen Einnahmen aus der Teilnahme am Ligabetrieb weg.

 

Der GSB Neunkirchen-Seelscheid hat bereits auf seiner Mitgliederversammlung am 08.03.2020 beschlossen, dass die Mitgliedsvereine keinen Jahresbeitrag an den GSB für das Jahr 2020 zahlen müssen.
Das Volumen dieser Einsparungen ist nur „ein Tropfen auf den heißen Stein“ und deckt nicht die laufenden Kosten der Sportvereine. Daher unsere eindringliche Bitte an alle Mitglieder der Sportvereine: Zeigen Sie sich Ihrem Sportverein gegenüber solidarisch und entrichten weiterhin Ihre Mitgliedsbeiträge!

 

Für Einzelfälle wird sich im direkten Gespräch mit Ihrem Verein sicherlich eine Lösung finden.

 

Sie belohnen sich selbst mit Ihrer Treue und Solidarität, weil Sie in qualifizierte Angebote und vertraute Gemeinschaften in Ihrer/unserer Gemeinde zurückkehren können, auch wenn uns heute niemand seriös sagen kann, wann dieser Tag X sein wird. Aber seien Sie versichert, die verantwortlichen Akteure unternehmen alle Anstrengungen, dass diese Einschränkungen nur solange wie nötig andauern werden.

 

Der GSB Neunkirchen-Seelscheid bedankt sich bereits hier und heute für Ihre Solidarität!

 

Und wir bedanken uns bei allen, die unsere Gesellschaft auf vielfältige Weise buchstäblich am Leben halten.

 

Bleiben Sie gesund!

Zehn Millionen Euro Hilfsprogramm für den Sport in NRW!


Ein wichtiges Zeichen für den Sport in Nordrhein-Westfalen: Das Land NRW hat mit einem Zehn Millionen Euro Hilfsprogramm nun auch gemeinnützige Sportvereine im Blick, die nicht unternehmerisch tätig sind.

 

Kurz vor den Ostertagen möchten wir Ihnen aktuelle Informationen zukommen lassen.

 

Die Kernthemen sind:

  • Das Verfahren zur Vergabe der 10 Millionen Euro Soforthilfe steht
  • Die Übungsleiterförderung wird um 40 Prozent aufgestockt

Änderungen im Vereinsrecht beschlossen!

Die Auswirkungen des Corona-Virus haben auch rechtlich erhebliche Auswirkungen auf die Arbeit in den Vereinen. 

Viele jetzt anstehende Fragen konnten mit der Satzung nicht gelöst werden. Der Bundestag hat daher in einem Eilverfahren am 25. März 2020 diverse Änderungen im Vereinsrecht beschlossen.

Die Führungsakademie des DOSB hat die wichtigsten Änderungen in einer kostenpflichtigen Sonderausgabe des Rechtstelegramms (Nr. 40 / März 2020) zusammengefasst. Über das Bestellformular der Führungsakademie haben Vereine jedoch die Möglichkeit ein kostenfreies Probeexemplar (ohne weitere Verpflichtungen) zu bestellen:


Bestellformular Rechtstelegramm
weitere Informationen

Übersicht gesetzliche Erleichterungen für Sportvereine während der Coronakrise

 

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